Unterversicherung

Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt eines Schadensfalles unter dem Wert des Hausrates liegt.

Ein Beispiel dazu:
Ihr Hausrat beträgt 100.000 Euro. Die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung ist aber nur 50.000 Euro + 10% Vorsorgeklausel (bei einigen Gesellschaften). Wenn nun ein Schadensfall passiert und die Schadenshöhe beispielsweise 30.000 Euro beträgt, dann kann man die Entschädigung mit der folgenden Formel berechnen:
Schaden x Versicherungssumme (+Vorsorge) / Versicherungswert = Entschädigung

30.000 x 55.000 / 100.000 = 16.500 Euro.
16.500 Euro ist in diesem Beispiel die Entschädigung, das wäre aber bei Weitem nicht genug um den Schaden zu decken.

Besser ist es den Unterversicherungsverzicht mit einzubauen. Hier wird die Wohnfläche mit einem festen Pauschalbetrag pro Quadratmeter berechnet (meistens mit 650 Euro / m²).

Beispiel: 100 m² Wohnfläche x 650 Euro sind gleich 65.000 Euro. Dies bedeutet aber auch, dass nicht mehr als 65.000 EUR (+ 10% Vorsorgeklausel) zur Auszahlung kommen.

Auch dann nicht, wenn der Wert des Hausrates höher ist. Der Vorteil des Unterversicherungsverzichts liegt darin, dass es nicht wie bei der Unterversicherung im Schadensfall zu einer Quotelung kommt.

Deshalb achten Sie darauf das keine Unterversicherung besteht, Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren und optimalerweise einen Schutz mit unbegrenzter Versicherungssumme zum Neuwert haben.