Fahrraddiebstahl

Bei der Hausratversicherung prüfe zusätzlich, welche Bedingungen oder Bausteine zum Thema Fahrraddiebstahl gibt es. Meistens steht die Information in der Außenversicherung.

Auch nicht jeder Premium-Tarif kann nach einem Fahrraddiebstahl eine Entschädigung garantieren.
Hier sind die allgemeinen Bedingungen, auf die man achten muss:

1. Das Fahrrad muss durch ein verkehrsübliches Schloss gesichert werden.
Sogenannte „Rahmenschlösser“ zählen nicht zu den verkehrsüblichen Schlössern.

2. Ist das Fahrrad nicht in Gebrauch, dann ist es nach Möglichkeit besser einen gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum oder einen abgeschlossenen Raum zu nutzen. Das Fahrrad muss durch ein verkehrsübliches Schloss gegen Diebstahl gesichert werden.

3. Der Diebstahl soll unverzüglich der Polizei und dem Versicherer angezeigt werden.

4. Hersteller, Marke und Rahmennummer braucht die Polizei normalerweise von dir. Es wäre besser auch Eigentumsnachweis (am besten den Kaufbeleg), Codierung und besondere Merkmale zu nennen, weil die bei der Wiederbeschaffung helfen.

Die Entschädigungsgrenze ist je Versicherungsfall auf 1 % zuzüglich Vorsorge begrenzt. Eine andere Entschädigungsgrenze kann auch erhöht werden.

Wir raten verschiedene Tarife zu vergleichen und suchen nach Gesellschaften, die gegen Fahrraddiebstahl außerhalb und innerhalb des Versicherungsortes sichern.