Vollkasko oder Teilkasko?

Die Kfz-Versicherung besteht aus verschiedenen Bausteinen. Die bekanntesten sind die Kfz-Haftpflicht-, Kfz-Teilkasko- sowie Kfz-Vollkaskoversicherung.

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Dies bedeutet, dass jedes zulassungspflichtige Fahrzeug eine solche Versicherung benötigt. Die Haftpflicht deckt Schäden an Dritten ab, also Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen.

Neben der Pflichtversicherung kann die Kfz-Haftpflicht durch freiwillige Versicherungen erweitert werden, u.a.:

- Die Teilkasko gliedert sich in dieser Kategorie mit ein und übernimmt zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug. Dies kann zum Beispiel bei Glasbruch, einem Wildunfall, Diebstahl, Brand, Elementarschäden durch Unwetter, Blitzschlag, Hagel und oder Sturm der Fall sein. Die Teilkaskoversicherung deckt wie der Name schon sagt nur ein Teil ab.

- Die Vollkaskoversicherung baut auf die Teilkasko auf und gilt ebenfalls als freiwillige Versicherung. Das Leistungsspektrum umfasst somit alle Leistungen der Teilkaskoversicherung + zusätzlich versichert sie Schäden am eigenen Fahrzeug. Das sind z.B.: selbstverursachte Schäden, Schäden durch Dritte (z.B.: durch Fahrerflucht) und Vandalismusschäden.

Es ist empfehlenswert bei der Teil- und Vollkasko nicht auf „Billigheimer“ zu setzen, sondern sich für bessere Tarifvarianten zu entscheiden.