Schadensmeldung

In der Autoversicherung gibt es immer wieder Gespräche zum Versicherungsschutz? „Brauche ich wirklich Vollkaskoschutz?“ „Reicht nicht Teilkasko?“ „Das Auto ist schon älter, was soll ich da noch Vollkasko zahlen?“. Hierbei sind wir für Sie als Berater und Vermittler im Versicherungswesen tätig und vergleichen für Sie die verschiedenen Angebote der Gesellschaften und schneidern Ihnen den Schutz bedarfsgerecht auf Ihre Anforderungen zu.

Gerade in der Bedarfsanalyse und der einhergehenden Frage des Versicherungstyps „Haftpflicht mit Voll- oder Teilkaskoversicherung?“ beraten wir unsere Kunden gerne mit eigenen Fallbeispielen. Denn im ersten Moment ist für viele die Teil- oder Vollkaskoversicherung „nur“ ein freiwilliger Zusatzschutz, doch gerade im ungünstigsten Moment, möglicherweise noch mit einem relativ neuen Fahrzeug mit Assistenzsystem, kann eine augenscheinlich sehr leichte Beschädigung durch einen Unfall hohe Kosten nach sich ziehen. Falls diese Beschädigung selbst verursacht wurde (z.B. beim Ausparken am Trägerpfeiler des engen Parkhauses hängen geblieben) hilft hier nur die Vollkaskoversicherung.

Anbei ein Praxisbeispiel zur Schadensbearbeitung:
Das Fahrzeug unseres Kunden ist rückwärts aus dem Parkhaus gefahren. Dabei ist er gegen einen Pfeiler gefahren und die hintere Seitenwand (Fahrerseite), sowie die Tür (Fahrerseite) wurden beschädigt.
Im Rahmen der Besichtigung durch einen Gutachter wurden am Fahrzeug keine unreparierten Vorschäden (nicht zuzuordnende Mängel oder Schäden im Schadensbereich) festgestellt.
Hier sind die Kosten nach der Beurteilung des Gutachters:
Ersatzteile - 1.109,45 EUR
Nebenkosten - 48,00 EUR
Arbeitslöhne (Karosserie, Elektrik, Mechanik) - 1.051,93 EUR
Lackierung (Lohn und Material) - 1.419,42 EUR
Beurteilung durch den von der Gesellschaft beauftragten Gutachters - 273 EUR

Die Reparaturkosten betrugen brutto insgesamt 4.318,27 EUR (inkl. MwSt.). Die Vollkasko zahlt alle Schäden, die der Halter selbst verursacht hat oder wenn sein Auto bei jemandem beschädigt wurde.

Unser Kunde hat in der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung von 300,- EUR vereinbart. Die wichtigste ist, dass sein Fahrzeug beschädigt wurde und er nicht der Schuldige war.

Wenn der Versicherungsnehmer sich entschieden hätte, nur eine Haftpflicht oder nur eine Haftpflicht sowie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung zu beantragen, dann hätte er keine Leistung erhalten. Die Teilkasko übernimmt in der Regel nur einen Teil der Schäden am eigenen Auto. Dies kann zum Beispiel bei Glasbruch, einem Wildunfall, Diebstahl, Brand, Elementarschäden durch Unwetter, Blitzschlag, Hagel und.- oder Sturm der Fall sein.

Unterschiede Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung finden Sie ebenfalls im Blog.