Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr als 2 Millionen Menschen sind in Deutschland erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jedes Jahr kommen über 280.000 Fälle hinzu. Über die gesetzliche Rentenversicherung gibt es zum Glück bereits eine gewisse Absicherung nämlich im Rahmen der Erwerbsminderungsrente. Die Fälligkeit der Leistung wird doch die Anzahl der Stunden ermittelt, die ich noch am Stück arbeiten kann. 3 – 6 Stunden der halbe Satz, 0 - 3 Stunden der volle Satz. Oftmals reicht die Höhe trotzdem nicht aus. Deshalb ist es sinnvoll eine ergänzende private Absicherung zu betreiben.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte man in der Regel bis zum Alter 67 Jahre abschließen. Diese Versicherung tritt für einen ein, wenn man durch einen Unfall oder einer Krankheit mindestens zu 50% seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hier wird nicht differenziert ob man noch die vollen 6 Stunden oder nur noch 3 Stunden arbeiten kann im Gegensatz zur gesetzlichen Absicherung.

Es gibt auch viele Produkte und Zusatzbausteine, die diese Faktoren (50% und 6 Monate Frist) bei einer BU positiv umgehen. So kann die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente auch bei einer Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten (am Stück) bereits bezahlt werden. Dafür muss man eine entsprechende BU-Versicherung abschließen oder eine Klausel vereinbaren.

Nicht jeder kann oder will sich z. B. aufgrund seines Gesundheitszustands, des Alters oder anderen Gründe den Versicherungsschutz leisten. Falls Dies der Fall ist sollte eine Alternative abgeschlossen werden, um ggf. einen Teilschutz zu haben und so den heutigen Lebensstandard zu schützen.

Folgende Versicherungen können ergänzend oder alternativ zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden:

- Erwerbsunfähigkeitsversicherung;
- Die Dread-Disease-Versicherung
- Grundfähigkeitsabsicherung;
- Schwere Krankheiten Vorsorge;
- Private Unfallversicherung;
- Krankentagegeldversicherung
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Wir erzählen in den weiteren Beiträgen mehr darüber!

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