Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz? Dann gelten für Ihre Krankenversicherung besondere Regelungen. Als Grenzgänger haben Sie je nach persönlicher Situation verschiedene Möglichkeiten, sich abzusichern. Dabei spielen unter anderem das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG), das Optionsrecht sowie Ihre familiäre und berufliche Situation eine wichtige Rolle.
Welche Lösung sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Wir unterstützen Sie dabei, die passende Krankenversicherung für Grenzgänger zu finden und die Unterschiede zwischen den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten richtig einzuordnen.
Als Grenzgänger gelten Arbeitnehmer, die in einem Staat wohnen und in einem anderen Staat arbeiten und regelmäßig an ihren Wohnort zurückkehren.
Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regelungen. Für EU-/EFTA-Grenzgänger wird in der Regel eine Grenzgängerbewilligung, der sogenannte Ausweis G, benötigt. Gerade bei der Krankenversicherung sollten Sie sich möglichst bereits vor Beginn Ihrer Tätigkeit in der Schweiz mit den verschiedenen Möglichkeiten beschäftigen. Denn für die Wahl des Krankenversicherungssystems gelten Fristen.
Wer in der Schweiz arbeitet, unterliegt grundsätzlich der Schweizer Krankenversicherungspflicht. Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Das bedeutet: Sie können sich je nach persönlicher Situation entweder nach Schweizer Recht versichern oder eine Befreiung von der Schweizer Versicherungspflicht beantragen und ihren Krankenversicherungsschutz in Deutschland fortführen.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel:
Deshalb sollte die Entscheidung zwischen einer Krankenversicherung in der Schweiz und einer Absicherung in Deutschland nicht ausschließlich anhand des monatlichen Beitrags getroffen werden.
Nach Beginn einer Beschäftigung in der Schweiz besteht für Grenzgänger grundsätzlich eine Frist von drei Monaten, um die Krankenversicherung zu regeln. Wer sich in der Schweiz nach KVG versichern möchte, muss sich innerhalb dieser Frist einer Schweizer Krankenkasse anschließen.
Wer sein Optionsrecht nutzen und sich von der Schweizer Krankenversicherungspflicht befreien lassen möchte, muss den entsprechenden Antrag ebenfalls innerhalb der vorgesehenen Frist bei der zuständigen Behörde des Arbeitskantons stellen. Eine verspätete Entscheidung kann zu Problemen, zusätzlichen Kosten oder einer Zuweisung zu einer Krankenkasse führen.
Unser Tipp: Klären Sie Ihre Krankenversicherung möglichst vor oder unmittelbar nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in der Schweiz.
Eine häufig gewählte Möglichkeit ist die Krankenversicherung nach dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG). Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich geregelt. Krankenkassen dürfen Personen, die der Versicherungspflicht unterliegen, für die Grundversicherung grundsätzlich nicht aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ablehnen.
Zusätzlich zur Grundversicherung können – abhängig von Versicherer, Tarif und persönlichem Bedarf – verschiedene Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Damit lässt sich der Versicherungsschutz beispielsweise um Leistungen in den Bereichen
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherung: Während für die obligatorische Grundversicherung ein Aufnahmezwang besteht, können bei Zusatzversicherungen Gesundheitsfragen gestellt, Leistungsausschlüsse vereinbart oder Anträge abgelehnt werden. Deshalb sollte nicht nur der aktuelle Beitrag, sondern auch der gewünschte langfristige Leistungsumfang berücksichtigt werden.
Ein großer Vorteil für in der Schweiz KVG-versicherte Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland ist die Möglichkeit, medizinische Leistungen grundsätzlich sowohl in der Schweiz als auch im Wohnstaat in Anspruch zu nehmen. Dafür stellt die Schweizer Krankenkasse das Formular S1 aus. Dieses hat das frühere Formular E106 ersetzt. Das Formular S1 wird bei einem deutschen gesetzlichen Krankenversicherungsträger registriert. Dadurch können entsprechende Sachleistungen auch in Deutschland in Anspruch genommen werden, während die Versicherung grundsätzlich bei der Schweizer Krankenkasse besteht.
Bei einer Behandlung im Wohnstaat gelten hinsichtlich der Kostenbeteiligung grundsätzlich die dortigen gesetzlichen Regelungen. Für Behandlungen in der Schweiz gelten dagegen die Schweizer Vorschriften. Gerade für Grenzgänger, die weiterhin ihre Ärzte in Deutschland nutzen möchten, ist dieser Punkt bei der Wahl der Krankenversicherung besonders interessant.
Bei erwachsenen Grenzgängern beträgt die Jahresfranchise bei der Schweizer Grundversicherung grundsätzlich 300 CHF. Anders als bei Personen mit Wohnsitz in der Schweiz stehen bei den üblichen Grenzgängertarifen keine höheren Wahlfranchisen zur Verfügung. Nach Erreichen der Franchise beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich 10 Prozent der weiteren Kosten, maximal 700 CHF pro Kalenderjahr. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt in der Schweiz fällt zusätzlich ein Spitalbeitrag von 15 CHF pro Tag an. Ausgenommen sind insbesondere Personen unter 25 Jahren sowie bestimmte Mutterschaftsleistungen.
Welche Franchise sinnvoll ist, sollte nicht ausschließlich anhand der niedrigeren Versicherungsprämie entschieden werden. Eine höhere Franchise kann die laufende Prämie reduzieren, erhöht jedoch gleichzeitig den Eigenanteil im Leistungsfall.
Arbeitnehmer in der Schweiz sind über ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Wer bei demselben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist grundsätzlich zusätzlich über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle, also beispielsweise Freizeitunfälle, versichert. Ob eine zusätzliche Unfalldeckung innerhalb der Krankenversicherung erforderlich ist, sollte deshalb abhängig von der jeweiligen Beschäftigung geprüft werden.
Besonders sorgfältig sollte die Krankenversicherung geplant werden, wenn Ehepartner oder Kinder vorhanden sind. Die Versicherungssituation von nicht erwerbstätigen Familienangehörigen kann sich von der des Grenzgängers unterscheiden. Zudem können sich die finanziellen Auswirkungen einer Entscheidung für das deutsche oder Schweizer Krankenversicherungssystem bei Familien erheblich unterscheiden. Deshalb betrachten wir bei unserer Beratung nicht nur die einzelne Grenzgänger-Versicherung, sondern auf Wunsch die gesamte familiäre Situation. So lässt sich prüfen, welche Lösung sowohl hinsichtlich der Beiträge als auch hinsichtlich des gewünschten Versicherungsschutzes langfristig sinnvoll ist.
Für in Deutschland wohnende Familienangehörige gilt eine Besonderheit: nicht erwerbstätige Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen ihr Optionsrecht getrennt vom Grenzgänger ausüben. Dadurch kann beispielsweise der Grenzgänger selbst in der Schweiz nach KVG versichert sein, während die nicht erwerbstätigen Familienangehörigen in Deutschland versichert bleiben. Das Optionsrecht der Familienangehörigen wird grundsätzlich gemeinsam ausgeübt.
Die günstigste Krankenversicherung ist nicht automatisch die beste Lösung. Je nach persönlichem Anspruch kann es sinnvoll sein, die Grundabsicherung um zusätzliche Leistungen zu ergänzen. Möglich sind – abhängig vom gewählten Anbieter und Tarif, beispielsweise bessere Leistungen für:
Da Zusatzversicherungen nicht den gleichen Aufnahmevorschriften wie die obligatorische KVG-Grundversicherung unterliegen, kann der Gesundheitszustand beim Abschluss eine Rolle spielen. Wir prüfen deshalb gemeinsam mit Ihnen, welche Leistungen tatsächlich benötigt werden und welche Tarifkombination zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Wenn Sie Ihre Beschäftigung in der Schweiz beenden und anschließend wieder ausschließlich in Deutschland arbeiten oder Ihren beruflichen Status verändern, kann eine Rückkehr beziehungsweise Aufnahme in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung möglich sein. Ob und unter welchen Voraussetzungen dies funktioniert, hängt jedoch von Ihrer individuellen beruflichen und versicherungsrechtlichen Situation ab. Eine pauschale Aussage ist deshalb nicht sinnvoll. Gerade bei einer langfristigen Grenzgängertätigkeit sollte die spätere Rückkehr nach Deutschland bereits bei der Beratung berücksichtigt werden.
Die Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten, ersetzt jedoch nicht automatisch einen längerfristigen Verdienstausfall. Welche Lohnfortzahlung beziehungsweise Krankentaggeldabsicherung besteht, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag und der Lösung des Arbeitgebers ab. Deshalb sollte neben der Krankenversicherung auch die Absicherung des Einkommens geprüft werden.
Welche Lösung für Sie sinnvoll ist, hängt von wesentlich mehr Faktoren als nur vom monatlichen Beitrag ab. Bei unserer Beratung zur Grenzgänger Versicherung betrachten wir unter anderem:
Auf dieser Grundlage können verschiedene Möglichkeiten und Tarife miteinander verglichen werden.
Sie planen eine Tätigkeit in der Schweiz oder arbeiten bereits als Grenzgänger? Dann sollten Sie Ihre Krankenversicherung nicht dem Zufall überlassen. Besonders das Optionsrecht und die geltenden Fristen können entscheidend dafür sein, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen. Wir beraten Sie persönlich zur Krankenversicherung für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz und unterstützen Sie dabei, eine Absicherung zu finden, die zu Ihrer individuellen Situation passt.
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