Teilkaskoschaden: Brandschaden

Zur Teilkaskoversicherung gehören nicht selbstverursachten Schäden, z.B.
- Unwetter (Sturm, Hagel, Blitzschlag), Überschwemmung, Erdrutsch, oftmals auch Dachlawinen, etc.;
- Entwendung des Fahrzeuges (Diebstahl / Raub);
- Tierschäden aller Art;
- Brand oder Explosion;
- Kurzschluss an der Verkabelung, etc.

Heute zeigen wir euch einen Schaden, welcher trotz größerer Schadenssumme als Teilkaskoschaden gilt: ein Brandschaden.

Während einer Fahrt auf der Autobahn musste unser Kunde anhalten, weil ein offenes Feuer im Bereich des Motorraumes innerhalb von 5 Minuten entstanden ist. Nach Gutachten wurde festgestellt, dass es sich um ein Totalschaden handelt. Die Reparaturkosten betragen ca. 52.000 EUR. Die KFZ-Versicherung hat die Kosten übernommen (abzüglich 150 EUR Selbstbeteiligung).

Die Teilkaskoversicherung ist ein äußerst wichtiger Bestandteil des Fahrzeugschutzes. Sie ist günstiger als die Vollkaskoversicherung und schützt dich, wie bereits oben erwähnt, schon gegen viele Schadensereignisse. Ein Brandschaden passiert zum Glück selten, ist aber in meisten Fällen ein hoher finanzieller Schaden.

Was im Fall eines Autobrandes zu tun:
- umgehend anhalten;
- den Warnblinker einstellen und Feuerwehr alarmieren;
- den Motor abstellen;
- Türen, das Schiebedach und Fenster schließen;
- den Zündschlüssel abziehen und das Auto verlassen;
- die Motorhaube mit einem Handtuch / Lappen nur einen Spalt öffnen (falls möglich);
- wenn ein Feuerlöscher dabei ist, dann mit ihm das Feuer bekämpfen.

Wenn es möglich ist, muss ein Schaden innerhalb ein paar Tagen bei deinem Versicherungsmakler / deiner Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.

Unternehmensgruppe Haag GmbH - Max-Eyth-Straße 15 - 78194 Immendingen

Telefon: +49 7462 371 328 - Telefax: +49 7462 14 08 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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