Privathaftpflicht für Tiere

Stellen Sie sich vor, sie holen sich ein Haustier zu sich. Es wächst einen ans Herz und es gehört zur Familie.
Das bringt viel Freude und eine schöne Zeit mit sich, aber auch Verantwortung. Man stellt sich die Frage, wie kann man Schäden von Dritten versichern, welche durch das Tier verursacht werden.

Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen, Hamster, Kaninchen, Kanarienvögel sind schon über die private Haftpflicht bei den meisten Versicherungsgesellschaften abgedeckt.

Anders sieht das aber z.B.: bei Pferden und Hunden aus. Hier gibt es eine spezielle Versicherung, eine sogenannte „Tierhalter-Haftpflichtversicherung“ oder z.B. eine Hunde- oder Pferdehalterhaftpflichtversicherung.
Hier wird das Tierhalterrisiko abgedeckt (wenn Ihr Tier einen Dritten schädigt). Der Versicherungsschutz gilt deutschlandweit und sofern vereinbart – auch im Ausland.

Was für Schadensbeispiele gibt es:
- Schäden, die ein freilaufender Hund verursacht (einen Verkehrsunfall, Menschen Verletzung, Sachschaden, Mietsachschäden, Flurschäden und so weiter). Achtung! Manche Gesellschaften sehen die Verletzung der Leinenpflicht als Obliegenheitsverletzung! Dann ist der Versicherungsschutz unter Umständen gefährdet oder nicht gegeben!

Es kann auch passieren, dass Ihr Hund aggressives Verhalten in einer Tierklinik zeigt und einen Tierarzt beißt. Dann entsteht ein Vermögensschaden, falls der Arzt seine Arbeit nicht ausüben kann.

Wenn Tiere gewerblich genutzt werden, sollte hier auf eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgewichen werden. Das wäre z.B.: der Fall, wenn Pferde als Therapiepferde genutzt werden.

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