Privathaftpflicht - Kinder im Straßenverkehr

Bis zum 10. Lebensjahr sind Kinder laut Gesetz bei fahrlässig verursachten Unfällen im Straßenverkehr haftungsfrei. Dadurch sind Kinder besonders geschützt, denn ihre Gefahreinschätzung ist in diesem Alter noch nicht gut entwickelt.

Im ruhendem Verkehr, z.B.: bei geparkten Autos, ist die Rechtslage jedoch anders. Ab dem 7. Lebensjahr können Kinder den möglichen Schaden einschätzen und haften somit bereits selbst. Nach dem 10. Lebensjahr haften Kinder je nach geistiger Reife im Straßenverkehr selbst.

Bei einem verursachten Schaden kann eine Schadenersatzpflicht bis zu 30 Jahre greifen. Auch die Eltern können haftbar sein, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Schäden aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht können sehr teuer sein.

Daher ist es wichtig, einen umfassenden Versicherungsschutz zu haben. Unsere Empfehlung: Eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung für die ganze Familie. Dadurch sind minderjährige Kinder (sowohl deliktunfähig als auch deliktfähig) ebenfalls gut versichert.

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